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Gesetze, Verordnungen
BImSchG
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,
Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
BImSchV
1 1988
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV
4 1985
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV
9
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV
12 2000
Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV
13
Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV
16
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV
17
Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV
18
Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV
21
Einundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV
22
Zweiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV
24
Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV
26
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV
31
31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (VOC-Verordnung)
TA
Luft
Verwaltungsvorschriften Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
FCKWHalonVerbV
Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen
Normen
ISO 8501-8504
Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen
Vorschriften, Regeln der Berufsgenossenschaften
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BGV
D26
Strahlarbeiten, (bisher VBG 48).
Im Zuge der Deregulierung seit Feb. 2005 ersetzt durch die Betriebssicherheitsverordnung
und die BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“
BGR
217
Umgang mit mineralischem Staub (bisher ZH 1/410)
BGI
504-1-1
Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem
Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.1 "Mineralischer Staub, Teil 1:
Quarzhaltiger Staub"
BGI
504-1-4
Auswahlkriterien nach Grundsatz G 1.4 "Staubbelastung"BGI 504-1-4
(ZH 1/600.1.4) Auswahlkriterien nach Grundsatz G 1.4 "Staubbelastung"
BGV
B3
BG
Vorschrift Lärm, (bisher VBG 121)
Lärm Beurteilungspegel Berechnung nach BGV B3:
http://www.aser.uni-wuppertal.de/cat121.htm#25
BGI
795
"Geräuschminderung an Arbeitsplätzen; Lärmschutz bei Strahlarbeiten"
(bisher ZH 1/564.12)
BGV
D4
Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen (bisher VBG 20)
Im Zuge der Deregulierung seit Feb. 2005 ersetzt durch die Betriebssicherheitsverordnung
und die BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“
Strahlen mit CO2 Trockeneis-Pellets
oder Schnee:
Für den Einsatz auf
Schiffen empfiehlt die BG ("Gesund + Sicher" 11/2002) zusätzlich
zu den Vorgaben der TRGS
507 (Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern) folgende
Schutzmaßnahmen zu ergreifen:
Last updated by Klaus Kuhl, 15.4.2005