Gesetze, Vorschriften, Normen, für Strahlarbeiten

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Gesetze, Verordnungen

BImSchG
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
BImSchV 1 1988
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV 4 1985
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV 9
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV 12 2000
Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV 13
Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV 16
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV 17
Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV 18
Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV 21
Einundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV 22
Zweiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV 24
Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV 26
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BImSchV 31
31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (VOC-Verordnung)
TA Luft
Verwaltungsvorschriften Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
FCKWHalonVerbV
Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen

Normen

ISO 8501-8504
Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen

Vorschriften, Regeln der Berufsgenossenschaften

Die Links der Berufsgenossenschaft führen zu einer Datenbank-Suchmaske. Geben Sie dort die gewünschte Kennzeichnung ein. Sie erhalten dann das Dokument im pdf-Format zur Ansicht oder zum Herunterladen.

BGV D26
Strahlarbeiten, (bisher VBG 48).
Im Zuge der Deregulierung seit Feb. 2005 ersetzt durch die Betriebssicherheitsverordnung und die BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“
BGR 217
Umgang mit mineralischem Staub (bisher ZH 1/410)
BGI 504-1-1
Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.1 "Mineralischer Staub, Teil 1: Quarzhaltiger Staub"
BGI 504-1-4
Auswahlkriterien nach Grundsatz G 1.4 "Staubbelastung"BGI 504-1-4 (ZH 1/600.1.4) Auswahlkriterien nach Grundsatz G 1.4 "Staubbelastung"

BGV B3
BG Vorschrift Lärm, (bisher VBG 121)
Lärm Beurteilungspegel Berechnung nach BGV B3:
http://www.aser.uni-wuppertal.de/cat121.htm#25

BGI 795
"Geräuschminderung an Arbeitsplätzen; Lärmschutz bei Strahlarbeiten" (bisher ZH 1/564.12)

BGV D4
Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen (bisher VBG 20)
Im Zuge der Deregulierung seit Feb. 2005 ersetzt durch die Betriebssicherheitsverordnung und die BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“

Strahlen mit CO2 Trockeneis-Pellets oder Schnee:
Für den Einsatz auf Schiffen empfiehlt die BG ("Gesund + Sicher" 11/2002) zusätzlich zu den Vorgaben der TRGS 507 (Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern) folgende Schutzmaßnahmen zu ergreifen:

Last updated by Klaus Kuhl, 15.4.2005